Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 28. Oktober 1998

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"Paragraph 218: Bayern verliert
Karlsruhe kippt das Sonderrecht im Freistaat. Mit 5:3 Richterstimmen wurden Beschränkungen bei der Zahl der zulässigen Abtreibungen pro Klinik aufgehoben. ... Unzulässig war nach Mehrheitsmeinung außerdem die bayerische Bestimmung, wonach ein Arzt die Abtreibung verweigern muß, wenn ihm die Schwangere nicht die Gründe für den Abbruch offengelegt hat. Auch hier stehe das Bundesgesetz entgegen, das auf die Erzwingung von Gesprächsbereitschaft verzichte." taz 28.10.98 S. 2

"Gericht entscheidet mit fünf zu drei Stimmen
... Die bayerische Regelung sah zahlreiche Kontrollrechte für die Behörden vor; so hätten die Ärzte unter anderem medizinische Unterlagen vorlegen und auch Art und Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche sowie die Höhe der Einkommen melden müssen. Auch Geschäfts- und Privaträume der Mediziner hätten untersucht werden dürfen. Diese Regelungen sind nun nach der Entscheidung der Richter nicht mehr zulässig. ... In dem bayerischen Gesetz war vorgesehen, daß Frauen dem Arzt die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch mitteilen müssen. Diese Regelung ist nach Ansicht von Karlsruhe nichtig, weil die Frage bereits auf nationaler Ebene abschließend geregelt ist. Trotz des Urteils müssen die Frauen in Bayern aber ihre Gründe für die Abtreibung anders als im übrigen Deutschland weiterhin darlegen: Die Offenlegung vor dem Arzt ist durch den Richterspruch zwar hinfällig, aber das Schwangerenberatungsgesetz des Freistaats, der zweite 'Pfeiler' des bayerischen 'Sonderwegs', schreibt vor, daß Frauen anders als nach der bundesweiten Regelung bei der Konfliktberatung ihre Gründe offenbaren müssen. Dieses Gesetz war nicht Gegenstand des Karlsruher Verfahrens und bleibt damit in Kraft." Welt 28.10.98 S. 6

"Eine herbe Niederlage, keine endgültige
Bayern könnte in Karlsruhe eine Normenkontrollklage anstrengen" taz 28.10.98 S. 2

"Der Sonderweg zur Sackgasse / Neues 218-Urteil aus Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verwirft große Teile des bayerischen Abtreibungsgesetzes. ... Drei zentrale Vorschriften des bayerischen Gesetzes verstoßen nach dem Karlsruher Urteil gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit: ... die Vorschrift, daß ein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch nicht vornehmen darf, wenn die Frau ihre Gründe für den Abtreibungswunsch nicht dargelegt hat; ... ." SZ 28.10.98 S. 2

"Karlsruher Richter stärken Recht des Bundes
Bayern darf die seit 1995 bundesweit geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch nicht einschränken. Doch eine Fortsetzung des Rechtsstreits um den Paragraphen 218 ist nicht ausgeschlossen. ... Das Gericht jedoch stellte fest, daß die Landesregierung Frauen nicht veranlassen könne, ihre Gründe für den Abbruch der ungewollten Schwangerschaft zu nennen. Zwar werde dies von der Schwangeren erwartet. Der Bundesgesetzgeber sei jedoch eindeutig der Ansicht gewesen, daß die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau 'nicht erzwungen werden kann'. ... (1 BvR 2306/96 u.a.)" BerlZtg 28.10.98 S. 6

"Bayerns Abtreibungsrecht verfassungswidrig
Sondergesetz scheitert vor Karlsruher Gericht / Kritik von Bischof Lehmann" BerlZtg 28.10.98 S. 1

Kommentar:
"Einspruch gegen den Münchner Separatismus" BerlZtg 28.10.98 S. 4

"Angst vor der eigenen Courage
Karlsruhe kippt das bayerische Sonderrecht zum Paragraph 218. ... Leider ist damit noch keine endgültige Rechtssicherheit erreicht. Denn der Erste Senat hat weder entschieden, daß Regelungen wie die jetzt in Bayern aufgehobene inhaltlich unzulässig sind. Noch hat das Gericht erklärt, daß das jetzige Bundesgesetz - das derartige Spezialkliniken zuläßt - verfassungsgemäß ist. Es sah sich gerade einmal dazu in der Lage, es 'nicht offensichtlich verfassungswidrig' zu finden." Kommentar. taz 28.10.98 S. 11

"Paragraph 218: Karlsruhe stoppt Bayerns Sonderweg" Welt 28.10.98 S. 1

Kommentar:
"Aufschub in Karlsruhe" Welt 28.10.98 S. 4

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"Microsoft bald auch im Chip-Karten-Geschäft
... Die 'Windows Card' könnte beispielsweise als elektronische Geldkarte oder im Gesundheitswesen als digitaler Speicher einer kompletten Krankengeschichte eines Patienten eingesetzt werden." Tsp 28.10.98 S. 38

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"PORTRÄTIERT: Aufgeklärter Schlapphut. ERNST UHRLAU (51), Polizeipräsident von Hamburg, wechselt als neuer Geheimdienstkoordinator in das Bonner Kanzleramt. Der Politikwissenschaftler hat das intellektuelle Format, Art und Umfang der Geheimdienstarbeit begründet in Frage zu stellen.
... Und da wird es eher eine Verkleinerung der Dienste geben und auch ein unbedingtes 'Nein' zu allen Plänen, Inlands- und Auslandsdienste in ihrer praktischen Arbeit enger mit den Strafverfolgungsbehörden zu verzahnen. ... Uhrlau ist weder ein Freund schneller Parteien- oder Organisationsverbote ... noch hat er sich jemals dem Rigorismus jener angeschlossen, die die Scientology-Sekte beobachten lassen. Diese solle Objekt staatlicher Kontrolle, also der Strafverfolgungsbehörden weden, wenn sie sich in kriminelle Handlungen verstrickt hat." Tsp 28.10.98 S. 6

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"Großbritannien: London will Asylbewerber elektronisch überwachen
Das britische Innenministerium erwägt, 'verdächtige' Asylbewerber mit elektronischen Markierungen zu überwachen. ... Nach eigenen Angaben prüft das Ministerium derzeit Pilotprojekte mit verurteilten Straftätern, die auf Freigang elektronische Sender am Körper tragen müssen. ... Eine ai-Sprecherin warf der Regierung vor, Asylbewerber wie Kriminelle zu behandeln. Das sei eine 'Big-Brother'-Kontrolle. In Großbritannien werden Asylbewerber, die im Verdacht stehen unterzutauchen, inhaftiert." FR 28.10.98 S. 7

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